Der konstituierende Reichstag hingegen war der Meinung, dass ein solches System die Bundesexekutive für den Reichstag mehr oder weniger unangreifbar gemacht hätte.
Die Anerkennung, die teilweise als viertes Element aufgeführt wird, hat nach herrschender Meinung keine konstituierende, sondern lediglich deklaratorische Wirkung.
Der konstituierende Reichstag hatte insgesamt 297 Abgeordnete und wurde von der rechten Mitte dominiert: Freikonservative, Altliberale und Nationalliberale sowie kleinere liberale oder gemäßigt-konservative Gruppen und Einzelabgeordnete.