Nach Einlangen des Befehls, die Juden vom Volkssturms erschießen zu lassen, wurde ein Erdkeller gegraben, in dem die Juden bis zum Kriegsende ausharren konnten.
Wird rechtzeitig eine Vorstellung eingebracht, muss die Behörde innerhalb von zwei Wochen ab Einlangen der Vorstellung ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Für die Briefwahl musste die Wahlkarte jedoch bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen.