Sie konnte an Personen verliehen werden, die wenigstens 25 Jahre als Mitglied einer organisierten anhaltischen Feuerwehr als diensttuende Mitglieder angehört und sich dabei durch treue Erfüllung ihrer Dienstpflichten ausgezeichnet hatten.
Bei einer am folgenden Nachmittag vorgenommenen gerichtlichen Untersuchung vertrat der diensttuende Arzt die Ansicht, dass keine Autopsie notwendig sei.