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Im römischen Strafrechtswesen wurde die Indulgenz besonders bei feierlichen Anlässen ausgeübt, was etwa einer Amnestie durch spätere Regenten oder Staatsoberhäupter entspricht.
Der Ablass (Indulgenz) bezeichnet einen in der römisch-katholischen Theologie geregelten Gnadenakt fußend auf dem Gnadenschatz, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst vergeben) werden.