Das primäre Ziel des Verkaufsgesprächs zwischen einem Verkäufer und einem potenziellen oder aktuellen Kunden (Käufer) ist der Vertragsabschluss über eine angebotene oder nachgefragte Leistung.
Stattdessen findet ein Barausgleich statt, indem der Verkäufer der Kaufoption dem Käufer die Differenz zwischen dem Marktpreis des Basiswertes zum Ausübungszeitpunkt und dem Ausübungspreis bezahlt.
Sozialtypischerweise geht der Verkäufer des Benzins davon aus, dass seine Realofferte (Benzinabgabe) vom Autofahrer als Selbstbediener angenommen wird.
Die Anzahl der jeweils handelnden Erfüllungsgehilfen bzw. Vermittler im Direktverkauf (Verkäufer, Reisender oder Handelsvertreter, selbst mit großen eigenen Unternehmen) verwischt mitunter die Definition des Handelsvertriebs.