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nemački
Überlässt der Vercharterer (z. B. die Fluggesellschaft) nur ein Kontingent an Plätzen für Passagiere (z. B. an einen Reiseveranstalter), so liegt ein Werkvertrag mit der Pflicht zur Sammelbeförderung nahe.
Mitglieder sind vor allem Reiseveranstalter von Kreuzfahrten, aber auch Veranstalter von Landausflügen, Vercharterer bzw. Eigner von Sportschiffen sowie private oder öffentliche Organisationen, die diesen Aktivitäten nahestehen.