Großmeister bzw. Hochmeister ist der Titel des höchsten Würdenträgers eines Ritterorden, der somit als Ordensmeister an der Spitze der Ordensgemeinschaft steht.
Die Ordensglieder mussten dem Ordensmeister gehorchen, keusch leben, durften kein Eigentum besitzen und sollten an allen göttlichen Diensten teilnehmen und besonders für die Armen sorgen.