Die Bürgschaft gehört zu den Interzessionen (Haftung für die Schuld eines anderen), wozu auch Kreditauftrag, Garantie, Patronatserklärung, Schuldübernahme oder Schuldbeitritt zählen.
Von den vielen Interzessionsarten (Bürgschaft, Garantie, Patronatserklärung, Schuldübernahme oder Schuldbeitritt) hat der Kreditauftrag heute die geringste Bedeutung.