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nemački
Von Beginn an hatte das neue Lindheim eine rechtliche Sonderstellung, da es ein reichsunmittelbares Freigericht war und damit als Stadt angesehen wurde.
In einem Urteilsspruch von 1293 erschienen unter den Zeugen fast ausschließlich Burgmannen, die auch die Mehrheit der Lehnsherren im Freigericht bildeten.