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nemački
Die Pfandbriefbanken sind verpflichtet, für die Deckungsmasse ihrer Hypothekenpfandbriefe den durchschnittlichen Beleihungsauslauf regelmäßig zu ermitteln und zu melden.
So sind die Pfandbriefbanken verpflichtet, für die Deckungsmasse ihrer Hypothekenpfandbriefe den durchschnittlichen Beleihungsauslauf regelmäßig zu ermitteln und zu melden.