Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Dabei wurde vor allem die Tatsache bemängelt und bekannt, dass die Post sich bei einem Nachsendeauftrag eine Ermächtigung zur Datenweitergabe der gemachten Angaben erteilen ließ.
Im § 34 StGB, rechtfertigender Notstand, werden aber sehr hohe Hürden verlangt, eine gegenwärtige Gefahr, welche nur durch die Datenweitergabe an den Journalisten abwendbar gewesen sein darf.
Die Post hat einige Zeit damit geworben, dass durch die Datenweitergabe auch Versandhäuser und ähnliche verständigt werden und sich der Kunde damit Arbeit erspart.