Im Gefolge der Verfilmung kam es jedoch auch zu einem Beleidigungsprozess: Mehrere Personen, die im Buch unter veränderten Namen porträtiert waren, klagten 1951 gegen die Autorin und den Buchverlag.
Dieses Vorgehen, dem ein Beleidigungsprozess bis vor das Reichsgericht folgte, bei dem Schmückle freigesprochen wurde, verschaffte ihm Ansehen in den nationalsozialistischen Kreisen.