Ein wichtiger Punkt der Statuten, der dafür verantwortlich war, dass neben der Besitzerstruktur auch die Betreiberstruktur stets zersplittert blieb, legte fest, dass ein Wälzer nur jeweils ein Salzwerk betreiben durfte.
Ende 1727 waren die Hauptarbeiten am Salzwerk abgeschlossen, was den Reingewinn der Saline im Jahr 1728 erstmals auf 3.000 Reichstaler jährlich stiegen ließ.
Zur Vorfinanzierung hatte das Salzwerk 180.000 Reichsmark zur Verfügung gestellt, im Gegenzug wurden 40 der 200 Häuser für Mitarbeiter des Salzwerks und der Glashütte vereinbart.
Das Verfügungsrecht des Anteilseigners über das Salzwerk wurde im Laufe der Zeit faktisch eingeschränkt, weil die Betriebsinvestitionen der Sälzer nicht in des Besitzers Eigentum übergingen.