Die Personenkennziffer wird im Schriftverkehr auf allen eine Person betreffenden Dokumenten angegeben, um eine schnelle Identifizierung der Person zu ermöglichen.
Auch diese Dokumente enthielten Angaben zum Namen, Personenkennziffer, Geschlecht, Gruppenzugehörigkeit, Stammeszugehörigkeit, Nationalität, Steuerzahlungsauflagen sowie eine Fotografie und den Fingerabdruck.