Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Die Gemeindebehörde leitet die Ergebnisse in der Gemeinde zusammengefasst an den Kreiswahlleiter weiter, dieser wiederum über den Landeswahlleiter an den Bundeswahlleiter.
Bei öffentlich-rechtlichen Einwendungen steht z. B. die Anzeige an die Landesbaubehörde oder die Gemeindebehörde und die Erhebung einer Einsprache im öffentlich-rechtlichen Bewilligungsverfahren zur Verfügung.