Damit verbunden ist eine hohe Intransparenz und eine weit reichende Freiheit beim Anfall von ausgewiesenem Gewinn durch Schaffung und Auflösung von Stillen Reserven.
So wird beispielsweise eine periodengerechte Abgrenzung zugelassen und die in der Privatwirtschaft nicht mehr übliche Bildung von Stillen Reserven unterstützt.