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nemački
Das Fondsvermögen ist ein durch Beiträge aufgebrachtes, zweckgebundenes Sondervermögen der Notarkammern (nicht - rechtsfähiges Zweckvermögen des Öffentlichen Rechts).
Rechtlich handelt es sich um ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, gesetzliche Grundlage der Einrichtung ist das Anlegerentschädigungsgesetz.