Nicht prüfungspflichtige Unternehmen können sich einer freiwilligen Abschlussprüfung unterziehen, beispielsweise um bessere Konditionen für Bankkredite zu erhalten.
Sie wirken sich außerdem auf die gesetzliche Prüfungspflicht aus, da kleine Kapitalgesellschaften nicht prüfungspflichtig sind (Anlehnung an internationale Rechnungslegungsstandards).