Dem heutigen juristischen Sprachgebrauch gemäß formuliert, genießt das positive Recht gegenüber abweichenden Gerechtigkeitsprinzipien somit lediglich einen Prima-facie-Vorrang, nicht jedoch einen absoluten Vorrang des Gesetzes.
Man habe „im Zusammenhang mit den steuerstrafrechtlichen Ermittlungen gezielt gesucht und dann all das mitgenommen, was prima facie beweiserheblich erschien.