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Zah·lungs·pflich·ti·ge(r) N f(m) decl wie adj FIN

Zahlungspflichtige(r) N f(m) ECON LAW

stručni_rečnici

zah·lungs·pflich·tig ADJ LAW

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nemački
Als zahlungsverkehrstechnischer Zahlungspflichtiger gilt allgemein ein Wirtschaftssubjekt (Privathaushalt, Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Staat), das auf seinem Bankkonto zwecks Erfüllung seiner Zahlungspflicht eine Belastung erhält.
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Da stellt sich die Frage, wer denn konkret Zahlungspflichtiger ist, also tatsächlich an der Adresse wohnt und damit zum Haushalt gehört.
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Das beginnt bereits bei der Bareinzahlung oder Barauszahlung, wenn lediglich einer der Beteiligten eines Zahlungsvorgangs ein Girokonto bei einem Kreditinstitut unterhält (Zahlungsempfänger bzw. Zahlungspflichtiger).
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Diesen bargeldlosen Zahlungsverkehr mussten die angeschlossenen Sparkassen über die zuständige Girozentrale leiten, sofern Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger ihre Girokonten nicht bei derselben Sparkasse unterhielten.
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Die Übergabe von Bargeld fördert die Anonymität bei der Bareinzahlung und bei der Barauszahlung, denn Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger werden nicht registriert.
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Rententräger ist in der Wirtschaft ein Rechtssubjekt, das als Zahlungspflichtiger für Renten fungiert.
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Zahlungspflichtiger ist ein Begriff des Zahlungsdiensterechts.
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Zahlungspflichtiger ist ein Rechtsbegriff, der in vielen Gesetzen vorkommt, aber keine Legaldefinition besitzt.
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Zahlungspflichtiger () ist ein Wirtschaftssubjekt, das als Schuldner zur Geldzahlung an den Zahlungsempfänger (Gläubiger) verpflichtet ist.
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