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nemački
Da der Gläubiger üblicherweise zur Fälligkeit der Forderung eine Verfallsklausel mitvereinbarte, konnte er ab dem Zeitpunkt ein Verwertungsrecht am Gegenstand geltend machen.
Eine Verfallsklausel () sorgte dafür, dass der Gläubiger am Pfand Eigentum erlangte, sobald der Schuldner am Fälligkeitstag sein Darlehen () nicht zurückzahlte.