Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
In Verbrauchersachen wird durch Art. 17 EuGVVO f. der räumlich-persönliche Anwendungsbereich der Verordnung ausgedehnt, wenn der Beklagte zwar keinen Sitz, aber eine Niederlassung in einem Mitgliedstaat hat.