Eine jugendlich-übermütige Geste, deren Strafwürdigkeit weder dem Erzähler noch dem Leser einleuchtet, berührt eine fremde, dunkle Ordnung mit einem unverständlichen, bedrohlichen Rechtssystem.
Die Alterstoleranzklauseln in den jeweiligen Absätzen 4 gründen auf der Überlegung, dass zwischen etwa gleich alten jungen Menschen die Grenze der Strafwürdigkeit oft nicht überstiegen wird.