Die Werft zog Konsequenzen aus dem Tod der beiden Leiharbeiter und erstellte eine Sozialcharta und einen Verhaltenskodex, die sowohl für die Werft als auch für Unterlieferanten gelten sollen.
Gestützt darauf kann das Ministerkomitee des Europarates mittels Resolution den betroffenen Staat auffordern, sein nationales Recht und seine Anwendung in Übereinstimmung mit der Sozialcharta zu bringen.