Sengschäden, wie sie zum Beispiel beim Bügeln oder durch Zigarettenglut entstehen können, sind ebenso wie „indirekte Blitzschäden“, die Schäden an elektrischen Leitungen verursachen können, in der Regel nicht versichert.
Außerdem sind Schäden wie Nutzwärmeschäden, Sengschäden, Sturmflutschäden sowie Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee und Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen, nicht in der Versicherung enthalten.