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nemački
Durch die zivilrechtliche Abtretung eines Mitunternehmeranteils wird die Steuerpflicht der bisherigen Personengesellschaft nur beendet, wenn sämtliche Gesellschafter dadurch ausscheiden.
Kommt es durch einen Erbfall zu einem Auseinanderfallen der Inhaberschaft am Mitunternehmeranteil und des Eigentums am Sonderbetriebsvermögen, werden stille Reserven aufgedeckt und sind als Entnahmegewinn des Erblassers zu versteuern.