Der Marketender hatte dem geselligen Zechen der Soldaten Einhalt zu gebieten, indem er auf ein Trommelzeichen den Zapfen des Schankfasses hineinzuschlagen („zu streichen“) hatte.
Es regelte die Behandlung von kriegsgefangenen Soldaten und Zivilisten, die der Truppe in Kriegszeiten folgen, ohne ihr direkt anzugehören (Kriegsberichterstatter, Marketender oder private Sicherheitsdienstleister).