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nemački
Gesetzgebung, Rechtsprechung und der wissenschaftliche Diskurs beeinflussen sich bei der Rechtsfindung wechselseitig, indem etwa Gerichte sich bei ihren Entscheidungen bestimmte Literaturmeinungen zu eigen machen oder ausdrücklich ablehnen.
Der Begriff ist insofern unpräzise, als in der Rechtswissenschaft üblicherweise zwischen den Rechtsauffassungen der Rechtsprechung und Literaturmeinungen differenziert wird.