Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
2.4 der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr können Einwendungen des Zahlungspflichtigen bei Einzugsermächtigung sechs Wochen nach Rechnungsabschluss geltend gemacht werden.
Der zahlungsunfähige Täter, der mit seiner Bank eine Vereinbarung über die Teilnahme am Lastschriftverkehr abgeschlossen hat, beauftragt dabei seine Bank, von fremden Konten Geld mittels Abbuchungsauftragsverfahren einzuziehen.