Ein Konsularvertrag ist ein zweiseitiges völkerrechtliches Abkommen, in dem die beteiligten Staaten die Zulassung, Vorrechte, Befreiungen und Funktionsrechte der auszutauschenden konsularischen Vertretungen gemeinsam festlegen.
Einen ersten Höhepunkt in den zunächst schleppend anlaufenden bilateralen Beziehungen stellte die Unterzeichnung eines Konsularvertrags im Jahr 1975 dar.