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nemački
Das Vereinsvermögen setzt sich aus Einnahmen von Veranstaltungen, Mitgliedsbeiträgen, Geldauflagen aus Jugendstrafsachen und Spenden verschiedener Sponsoren zusammen.
2 StPO, gesetzliche Vertreter, falls ihnen selbstständige Beistandsrechte eingeräumt sind und Organe der Jugendgerichtshilfe als Beistand in bezirksgerichtlichen Jugendstrafsachen.