Ergeben sich Hinweise auf das Bedürfnis weitergehender Betreuung, verfügt die Jugendanwaltschaft vorsorgliche Massnahmen wie z. B. Psychotherapie, Fremdplatzierung oder Unterbringung in einer Erziehungsanstalt.
Die Fremdunterbringung (auch Fremdplatzierung) bezeichnet einen Begriff aus der Kinder- und Jugendhilfe und bedeutet die Unterbringung eines oder mehrerer noch minderjähriger Kinder außerhalb der eigenen Familie.