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nemački
Während die trägerschaftliche und die Leistungsbeziehung zur Genossenschaft dem Freiwilligkeitsprinzip unterliegen, ist die Kapitalbeteiligung eine obligatorische Folge aus dem Mitgliedschaftserwerb.
Zuvor war sie unter Einhaltung des strengen Regelwerks des Befehlshabers der Flotte, unter dem Freiwilligkeitsprinzip, unter Achtung der Menschenwürde und unter Aufsicht der Schiffsführung und des Schiffsarztes gestattet.