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nemački
Das Domstift verfolgte einen bestimmten Turnus, nach der Reihenfolge des Dienstalters (Seniorität) stand immer einem Domherren die Vergabe eines freiwerdenden Kanonikats zu.
Die ordentliche Unkündbarkeit stellt ein wesentliches Element des Kündigungsschutzes im öffentlichen Dienst dar und beginnt mit Vollendung eines bestimmten Lebensalters und Erreichen eines bestimmten Dienstalters.