1994 stellte der DBwV den zehnmonatigen Grundwehrdienst infrage und forderte mehr Wehrsold für Grundwehrdienst Leistende sowie eine höhere Attraktivität des Pflichtdienstes.
Gleichzeitig forderte der DBwV eine Anpassung des Lohnniveaus für Beschäftigte im öffentlichen Dienst aufgrund erheblicher Erhöhungen in der Wirtschaft.
Da die ÖTV weiterhin darauf pochte, mit dem DBwV gleichgestellt zu werden, durften ab 1971 Mitgliederversammlungen beider Soldatenvertretungen in den Kasernen tagen.