Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Ein börslicher Bezugsrechtshandel ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und wird daher nicht bei jeder Bezugsrechtsemission von den Konsortialbanken eingerichtet.
Im letzteren Fall ist jedoch zu beachten, dass kein öffentlicher Bezugsrechtshandel eingerichtet wird, da dieser einen größeren, öffentlichen Personenkreis umfasst und dadurch eine Prospektpflicht entsteht.