Bei der Ermittlung vom Bauwert wird von angemessenen Herstellungskosten ausgegangen, solchen Kosten, die zur Errichtung des zu beleihenden Bauwerkes unter Zugrundelegung eines normalen Durchschnittsmaßstabes notwendig sind.
Angemessene Herstellungskosten dienen als Grundlage zur Ermittlung des Bauwertes und können sich von den tatsächlichen Herstellungskosten unterscheiden.