Für beide Varianten gilt, dass die Lagerbehälter in einem dichten und beständigen Auffangraum ohne Abläufe aufgestellt werden müssen – sofern sie nicht doppelwandig und mit Leckanzeigegerät bzw. Leckageerkennungssystem versehen sind.
Die Lagerbehälter erfordern in Abhängigkeit von Material und Bauart entweder einen Auffangraum zu Rückhaltung von auslaufendem Heizöl oder bieten selbst ausreichender Rückhalt und Sicherheit von auslaufendem Heizöl.