Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Im Arrestverfahren, bei unaufschiebbaren Massnahmen zur Erhaltung von Vermögensgegenständen und in der Wechselbetreibung gibt es keine Betreibungsferien.
Im Verfahren über eine einstweilige Verfügung sind die Bezeichnungen Verfügungskläger und Verfügungsbeklagter, im Arrestverfahren die Bezeichnungen Arrestkläger und Arrestbeklagter üblich.