Jednojezični primeri (nisu ih verifikovali PONS urednici)
nemački
Für die Folgejahre wird die jeweils für ein Jahr gültige Ansässigkeitsbescheinigung automatisch vom Finanzamt bzw. der zuständigen Steuerbehörde ohne Antrag erteilt.
Die erste Ausfertigung der Ansässigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber übergeben werden, damit dieser die Quellensteuer vom Bruttolohn abziehen kann.
Damit der schweizerische Quellensteuerabzug tatsächlich auf 4,5 % begrenzt ist, muss bei Arbeitsaufnahme oder Arbeitgeberwechsel beim deutschen Finanzamt eine „Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger“ beantragt werden.