Die Steuerrückerstattung beim Einsatz dieser Kraftstoffe erfolgt wie beim Agrardiesel, wobei aber kein Selbstbehalt sowie keine Deckelung vorgesehen ist.
Nach dem im Jahr 2012 beschlossenen Sparpaket sollen die Begünstigungen für Agrardiesel, Schienenfahrzeuge und Flüssiggas im Ortslinienverkehr gestrichen werden.