Wegen des ohnehin verbreiteten Analphabetismus hatten gehörlose Menschen trotz ihrer Randständigkeit bis zum Mittelalter dennoch vergleichsweise stärkere gesellschaftliche Anpassungsmöglichkeiten als in den darauffolgenden Jahrhunderten.
Ausgrenzung aus der Gesamtgesellschaft und Ausgrenzung aus der Gesamtbezugsgruppe durch eine kleine Aufsteigerminderheit ergeben eine „doppelte Randständigkeit“.