Andererseits kommt diese Aufsichtsrolle auch bei der Behandlung von Plangenehmigungen, Konzessionen und der Erteilung von Betriebsbewilligungen zum Tragen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt dann innerhalb im Rahmenbetriebsplanverfahren, welches mit einer Plangenehmigung oder mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließt.