Als Ausnahme vom staatlichen Anklagemonopol durch die Strafverfolgungsbehörden wie insbesondere der Staatsanwaltschaft ist das Verfahren insoweit als adversatorischer Parteiprozess ausgestaltet.
Im weiteren Sinne lässt sich als Parteiprozess auch generell jeder gerichtlich ausgetragene Rechtsstreit bezeichnen, in dem die Parteien Herren des Verfahrens sind (Dispositionsmaxime).