Das Ideal ist die Mitbestimmung bei allen wesentlichen Entscheidungen (zumindest im eigenen Arbeitsbereich) und eine Legitimation der Führungskräfte z. B. durch Wahl.
Wenn ein sterbender oder schwerstkranker Versicherter von der Sterbehilfe Gebrauch macht, ist die Anwendbarkeit einer Suizidklausel rechtlich zumindest umstritten.