Er bekam polizeiliche Vollmachten übertragen, überwachte die innere Sicherheit des Staates und vollstreckte den Terror während der Schreckensherrschaft.
Das Polizei- und Ordnungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Behörden Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren ergreifen und diese vollstrecken dürfen.
Auch wenn ein Staat zulässigerweise in einem Erkenntnisverfahren verurteilt wird, bedeutet das nicht, dass ohne weiteres auch in das Vermögen des Staates vollstreckt werden kann.