Wenn der mündliche oder schriftliche Teil mangelhaft oder ungenügend war, konnte die Prüfung innerhalb einer Frist von mindestens drei, höchstens sechs Monate wiederholt werden.
Zu Hause kann er jetzt ein bis auf ein „Ungenügend“ im Betragen sehr gutes Abgangszeugnis präsentieren, welches eine Aufnahme auf das Gymnasium sicherstellt.