Andere Personen können vom Gericht als Beistände zugelassen werden, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht.
Die Verfahren eskalierten; der vorsitzende Richter sprach 30-jährige Freiheitsstrafen aus, deutete aber an, im Gegenzug für sachdienliche Zeugenaussagen die Urteile überdenken zu wollen.
Koeken und Moens sollten ebenfalls zur Sache vernommen werden, Koeken war aber mittlerweile in einer Nervenheilanstalt untergebracht und konnte keine sachdienlichen Angaben zu den Vorgängen mehr machen.
Änderungen, die der Patentinhaber selber vorschlägt, können von der Beschwerdekammer abgelehnt werden, wenn sie weder sachdienlich noch erforderlich sind.