Dies äußerte sich in sozialen religiösen Bewegungen wie auch in Aufständen und dem Versuch ein religiöses Staatswesen entgegen der monarchischen Ordnung aufzurichten.
In den meisten Staaten, die ein monarchisches Staatsoberhaupt (König, Fürst, Herzog usw.) kennen, ist das Begnadigungsrecht ein Privileg dieses Staatsoberhauptes.
Am ehesten geht die Forschung daher von einer Mischverfassung aus, die sich aus monarchischen, aristokratischen und demokratischen Elementen zusammensetzt.
Dabei erwies er sich als Anhänger der Aufklärung, zeigte sich als verständiger und toleranter Staatsdiener, vertrat jedoch stets die Idee des monarchischen Absolutismus.