1594 wurde er wegen schlechter Leistungen und lasterhaften Lebens seines Amts entsetzt, nachdem er bereits 1566 wegen „Übertrinkens“ und Gotteslästerung gefangen gesetzt worden war.
Zwar besaß der Gläubiger einen hervorragenden Leumund (ferme bonus), wohingegen der des Schuldner als schändlich und von lasterhaftem Lebenswandel geprägt galt.
In seinem zehnten Lied, der heute so genannten „Vagantenbeichte“ berichtet er von seinem lasterhaften Leben, das er auch schon als Student geführt hätte.
So werden einige gängige westliche Verhaltensweisen, z. B. der relativ freie Umgang der Geschlechter miteinander, in islamischen oder fernöstlichen Gesellschaften als lasterhaft bewertet.